Szerző: DYB
Nach ungarischem Recht kann die Auflösung einer Wirtschaftsgesellschaft ohne Rechtsnachfolger durch ein Liquidationsverfahren erfolgen. Dieses Verfahren ist ein Mittel für die noch zahlungsfähigen Wirtschaftsgesellschaften, die ihre Tätigkeit aufzuhören haben, so dass sie auch ihre Gläubiger befriedigen. Es kann eine gute Möglichkeit sein auch für die Gesellschafter, die Ihre Firma nicht verkaufen wollen oder können, und ihre Investment nach dem Auflösung der Gesellschaft wieder haben möchten. Die Liquidation ist auch vorteilhafte Beendigung von Gesellschaften statt oder gegebenenfalls vor Insolvenz oder in Zusammenhang mit einer Umwandlung.
Wenn Sie wissen möchten unter welcher Voraussetzungen Ihre Gesellschaft freiwillig in Liquidationsverfahren beendet werden kann und warum es viel einfacher als eine Umwandlung oder eine Insolvenzverfahren, lesen Sie unser Artikel.
Warum wählen Sie freiwillige Liquidation?
Im Gegenteil des Insolvenzverfahren ist die Liquidation ein von der Gesellschaft gesteuerten Verfahren, in dem die Liquidationskosten unabhängig von Unternehmens –(Substanz)wert gestaltbar sind. Es ist wirklich ein großer Vorteil gegenüber dem Insolvenzverfahren, wo meistens das Unternehmensvermögen mit hohen Insolvenzverwaltungskosten belastet ist.
Die Anfangszeitpunkt der Liquidation kann durch einen Beschluss der Gesellschafter grundsätzlich frei festgestellt werden, denn diese ausschließlich zum Kompetenz der Gesellschafterversammlung/(Gesellschafterversammlung/Alleingesellschafter) gehört.
Die Gesellschafter können neben einen Dritten auch der Geschäftsführer als Liquidator der Gesellschaft bestellen, so wird die Liquidation von dem vorherige Geschäftsführer gesteuert.
Der Liquidator ist berechtigt, die seitens der Gesellschaft abgeschlossenen Verträge (abgesehen von einigen Ausnahmen, wie z.B. Arbeitsverträge) mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder, sofern noch kein Leistungsaustausch stattgefunden hat, im Namen der Gesellschaft vom Vertrag zurückzutreten.
Die Liquidation ist durchwegs ein schnelles Auflösungsverfahren, denn in der Rechtspraxis dauert es ca. ein Jahre lang. Das Verfahren hat auch nicht so große Öffentlichkeitswirkung wie ein Insolvenzverfahren.
Das Verfahren kann zurückwendet werden, und nur wenn innerhalb von 3 Jahre nach ihrem Anfangszeitpunkt nicht abgeschlossen wird, wird die freiwillige Liquidation in eine Zwangsliquidation umwandeln.
Wenn Sie Ihre Wirtschaftsgesellschaft auflösen möchten, und dazu eine rechtliche Unterstützung haben möchte, bitte wenden Sie an uns, an die Rechtsanwaltskanzlei Madarassy.