Szerző: DYB
In Ungarn gibt es mehrere Möglichkeiten, die Forderung der Gesellschaften noch vor dem gerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Diese rechtliche Mittel haben aber unterschiedliche Zeitverbrauch und Kostenaufwand. Es kann große Schaden verursachen, wenn die Gesellschaft eine nicht für ihr geeignetes Mittel aussucht und versucht den Schuld betreiben. Wenn ein Geschäftsführer oder die Gesellschafter nicht den geeigneten Weg aufbricht/aufbrechen, können die Kosten des Anwalts und der staatlichen Gebühren der Verfahren nur noch als Verlust gebucht werden und die Forderung kann auch nur als uneinbringlich wahrgenommen werden. Das versäumen zu können, bitten wir Sie unser Artikel zu lesen und wenn Sie möchten, dass wir Ihr Plan der Forderungsdurchsetzung zusammenstellen, bitte suchen Sie uns auf.
In Ungarn kann man ihre Forderung hauptsächlich auf drei Art betreiben. Diese Arten sind die Folgenden:
- Mahnverfahren
- Konkursverfahren (Insolvenzverfahren)
- Vollstreckungsverfahren anhand der von dem Notar in einer öffentliche Urkunde gefasste Schuldanerkenntnis
1.Mahnverfahren
Bezifferte, fällige Forderungen können gem. der Vorschriften des Gesetzes Nr. 2009/L über das Mahnverfahren vom Notar durchgeführt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass unter einer Million HUF können die Forderungen nur auf diesem Weg geltend gemacht werden. Wenn jemand eine Forderung unter einer Million direkt vor dem Gericht geltend machen würde, ohne die Ausstellung eines Zahlungsbefehls bei dem Notar zu beantragen, würde das Gericht den Klageschrift ohne Ausgabe einer Ladung abweisen.
Die Unternehmen können das Verfahren nur auf elektrischem Weg veranlassen, wozu eine qualifizierte Unterschrift benötigen. Deswegen würden wir Ihnen unbedingt empfehlen einen ungarischen Anwalt aufzusuchen, der nicht nur den Antrag einreichen kann, sondern auch das Verfahren professionell lenken kann.
Sobald der Notar den Antrag bekommt, leitet den Mahnbescheid an den Schuldner weiter. Der Schuldner hat das Recht gegen den Mahnbescheid innerhalb von 15 Tagen nach der Zustellung des Mahnbescheides einen Wiederspruch einzulegen. Das Mahnverfahren wandelt sich infolge eines durch den Schuldner eingereichten Einspruchs – in dem vom Einspruch betroffenen Teil – in einen Prozess um. Sofern der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und vollstreckbar.
- Konkursverfahren
Das Verfahren gibt es auch in Deutschland und in Österreich, aber die ungarischen Regelungen der Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) unterscheiden sich in mehreren wichtigen Punkten von den Regelungen in Deutschland oder Österreich.
Wenn Sie diesen Weg wählen würden, würden wir Ihnen empfehlen, dass Sie schon mit der Anfertigung des Mahnbriefes einen ungarischen Rechtsanwalt beauftragen, denn der Inhalt dieses Briefes kann entscheiden, ob Sie ihre Forderungen durchsetzen können oder nicht. Wir erklären es warum:
Wenn die Gesellschaft hat eine fällige Forderung über HUF 200.000,- gegen einer anderen juristischen Person, und wenn der Schuldner seine auf einem Vertrag beruhenden, unstrittigen oder anerkannten Schuld innerhalb von zwanzig Tagen nach Ablauf der Erfüllungsfrist nicht beglichen hat oder nicht bestritten hat, kann die Gesellschaft mit der Einreichung des Antrags für ein Konkursverfahren das Verfahren einleiten. Vor der Einleitung des Verfahrens muss der Gläubiger einen Mahnbrief an den Schuldner schicken, in dem er den Schuldner informiert, wenn sie die fällige Forderung nicht in dem von ihr gegeben Frist ausgleicht, so wird sie gegen dem Schuldner einen Konkursverfahren einleiten. Wenn die Gesellschaft diesen Brief auslässt, so wird das Gericht ihren Antrag anlehnen.
Nach der Praxis die Hälfte der Schuldner bezahlen, wenn sie so einen Brief bekommen oder wenn sie erfahren, dass der Gläubiger den Antrag für das Konkursverfahren bei dem Gericht eingereicht hat.
- Vollstreckungsverfahren anhand der von dem Notar in einer öffentliche Urkunde gefasste Schuldanerkenntnis
Wenn wir wissen, dass der Schuldner bezahlen möchte, aber er finanzielle Schwierigkeiten hat und Zeit braucht, können wir einen Vertrag (Schuldanerkenntnis) vor einem ungarischen Notar abschließen. Wenn der Schuldner trotz diesem Vertag und dieser Fristen nicht bezahlt anhand der öffentlichen Urkunde kann der Notar eine Vollstreckungsurkunde gegen den Schuldner ausstellen. Nach dieser Ausstellung kann das Vollstreckungsverfahren angefangen werden.
Wenn Sie Forderungen haben, und wissen nicht auf welchen Weg die durchzusetzen sind bitten wenden Sie an uns, an die Rechtsanwaltskanzlei Madarassy.