Szerző: Ügyvédi Iroda
Viele Menschen sind gezwungen, täglich in Mietwohnung zu leben, daher können die unüberlegten Bestimmungen des Mietvertrags Probleme verursachen, insbesondere wenn er gekündigt wird. Dieser Artikel beschreibt die grundlegenden Begriffe, die im Falle einer Kündigung eines Mietverhältnisses auftreten können.
Die Bestimmungen über den Mietvertrag sind im Gesetz LXXVIII von 1993 über die Miete von Wohnungen und Räumlichkeiten und im Gesetz V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch festgelegt.
Bei einem Mietvertrag sind die Vertragsparteien in der Inhaltsbestimmung frei, sofern die vorstehenden Gesetze der Festlegung bestimmter Vertragsbestimmungen nicht entgegenstehen. Beispielsweise können die Parteien einen Mietvertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abschließen und ein Kündigungsrecht vorsehen. Machen die Parteien von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so gelten die genannten Rechtsvorschriften.
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter haben ein Kündigungsrecht, das bei einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung ausgeübt werden kann. Die Frage ist jedoch, wie man sie trennt?
Regelmäßige Kündigung
Bei unbefristeten Mietverhältnissen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass jede Partei den Vertrag zum Ende des Folgemonats durch Erklärung bis zum 15. des betreffenden Monats kündigen kann. Die Besonderheit der ordentlichen Kündigung gegenüber der außerordentlichen Kündigung besteht darin, dass es nicht erforderlich ist, die Kündigungsabsicht zu begründen.
Außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung ist im Wesentlichen eine Art von Sanktion, die angewendet werden kann, wenn eine der Parteien den Vertrag gebrochen hat. Beispiele hierfür sind auf Seiten des Mieters Zahlungsverzug, abgewohnte oder beschädigte Immobilie und auf Seiten des Vermieters, wenn er nicht für die ordnungsgemäße Nutzung des Eigentums sorgt.
Darüber hinaus ist es den Parteien auch möglich, ihren Vertrag einvernehmlich schriftlich aufzuheben, sei es bei einem befristeten oder unbefristeten Mietvertrag. In einem solchen Fall steht es den Parteien frei, das Rechtsverhältnis zwischen ihnen zu einem von ihnen bestimmten Zeitpunkt zu beenden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, vor Abschluss des Mietvertrags die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, der neben der Klärung unbekannter Sachverhalte unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften eine sachkundige Beratung zu allen relevanten Beratung leisten kann. Bei weiteren Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei, unsere Kollegen stehen Ihnen gerne zur Verfügung!